Der Weg zur Kur
Hilfe beim Kurantrag
>> Ambulante Vorsorgeleistung (PDF)
Kurantrag - wie komme ich zu einer Kur?
1. Sie benötigen ein ärztliches Attest sowie einen Kur-Antrag von der Krankenkasse für eine stationäre Vorsorge-Maßnahme oder stationäre Reha-Maßnahme nach § 111 Abs. 5 SGB V.
Den Kur-Antrag von der Krankenkasse erhalten Sie mit unserem Informationsprospekt, über Ihre Krankenkasse (wenn Sie nicht erwerbstätig sind), über den Rentenversicherer (wenn Sie erwerbstätig sind) oder hier:
>> Kurantrag für den behandelnden Arzt (bitte anfordern)
>> DAK-Antragsformular sowie Formular für den behandelnden Arzt (bitte anfordern)
2. Sie reichen Kurantrag und Attest bei Ihrer Krankenkasse ein:
Den Kurantrag muss Ihr behandelnder Arzt ausfüllen und darin begründen, dass für Sie eine Reha-Maßnahme nötig ist. Wenn Sie bei ihm in Behandlung sind, ist dafür keine spezielle Untersuchung erforderlich. Zusätzlich muss der Hausarzt ein separates Attest (Ärztlicher Befund) ausstellen.
3. Ihre Kur ist genehmigt - die Bestätigung Ihrer Kasse für die Kostenübernahme übersenden Sie